Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat als „nicht krebserregend“ eingestuft.
Im vergangenen Jahr hat die Europäische Kommission die Zulassung von Glyphosat nach langen Diskussionen zwischen den einzelnen Ländern für anderthalb Jahre verlängert. Bis Ende 2017 hat die Europäische Chemikalienagentur ECHA eigentlich Zeit, neue Forschungsergebnisse vorzulegen, die zeigen, ob und wie stark krebserregend Glyphosat wirklich ist.
Doch das hat sie jetzt schon getan und ein neues Gutachten veröffentlicht. Das Ergebnis: Glyphosat wird als „nicht krebserregend“ eingestuft. Konkret meldet die ECHA, dass sie Glyphosat weder als krebserregend, mutagen oder fortpflanzungsgefährdend bewerten könne, da dies die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht hergeben würden.
Glyphosat vernichtet Nahrung für Insekten
Noch vor Ablauf der aktuellen Zulassung wird nun erneut entschieden, wie lange und unter welchen Bedingungen Glyphosat auf dem Markt bleiben und eingesetzt werden darf. Verlängert die EU die Zulassung erneut – was nach dem Urteil der ECHA wahrscheinlicher wird – steht es den einzelnen Ländern trotzdem frei, den Einsatz von Glyphosat zu verbieten.
Negative Folgen hat der Einsatz des Unkrautvernichters dennoch. Denn Glyphosat wirkt als Totalherbizid und tötet auch Wildkräuter und -pflanzen an Feldrändern, die Bienen und anderen Insekten Nahrung bieten. Es wirkt somit direkt auf die Artenvielfalt.